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Fiat - Ducato Bus Typ 250 - 2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS) Lochkreis: 5/118
Fiat - Ducato Bus Typ 250 - 2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS) Lochkreis: 5/130


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Gutachten - Diese Auflagen sind zu beachten
Felgenauflagen
A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Reifenauflagen
Leistung: 74-109 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 215/60R16C
Leistung: 74-109 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 215/65R16
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 215/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 215/75R16C
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Leistung: 74-130 Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Reifengröße - 225/60R16
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Leistung: 74-130 Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 225/60R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Reifengröße - 225/65R16
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

Reifengröße - 225/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Reifengröße - 225/75R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Reifengröße - 235/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

Reifengröße - 225/60R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/65R16 225/65R16C G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Reifengröße - 225/65R16 A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/60R16C 225/65R16C G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Reifengröße - 225/65R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/60R16C 225/65R16 G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Reifengröße - 225/75R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 G03 225/60R16C 225/65R16 225/65R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Reifengröße - A31 T02 Z15 A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 A01 G01 225/60R16C T01 T05 T04 X45 X79 225/65R16 225/65R16C
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Leistung: 74-130 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Reifengröße - 225/65R16 A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 225/60R16C A01 G01 225/65R16C A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Reifengröße - 225/65R16 A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 A01 G01 225/60R16C 225/65R16C A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Reifengröße - 225/65R16C A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 A01 G01 225/60R16C 225/65R16 A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Gutachten & Auflagen

Welches Gutachten deine Wunschfelge hat? Ganz einfach!

Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung (sofern im Typenschein aufgeführt). Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.

Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.

Für mehr Informationen zu Gutachten klicke auf das Gutachten Tutorial hier:

Gewähltes Fahrzeug
Hersteller
Fiat
Baugruppe
Ducato
Modell
Ducato Bus Typ 250
Motor
2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS)
Gewählte Felgengröße
Vorderachse
6.50x16 ET 66
Hinterachse
6.50x16 ET 66
Verfügbare Reifengrößen
Vorderachse Hinterachse Eintragungsfrei eintragungsfrei-tooltip Schneeketten schneeketten-tooltip
205/65R16 205/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/60R16 215/60R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/65R16 215/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/75R16 215/75R16 confirmed-icon confirmed-icon
225/60R16 225/60R16 confirmed-icon confirmed-icon
225/65R16 225/65R16 unconfirmed-icon confirmed-icon
225/75R16 225/75R16 unconfirmed-icon confirmed-icon
235/65R16 235/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
Vorderachse
Hinterachse
eintragungsfrei-tooltip
Eintragungsfrei
schneeketten-tooltip
Schneeketten
205/65R16
205/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/60R16
215/60R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/65R16
215/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/75R16
215/75R16
confirmed-icon confirmed-icon
225/60R16
225/60R16
confirmed-icon confirmed-icon
225/65R16
225/65R16
unconfirmed-icon confirmed-icon
225/75R16
225/75R16
unconfirmed-icon confirmed-icon
235/65R16
235/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
open-iconAlle Felgenauflagen
0A1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet, soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A16
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A18
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausrage n.
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02
Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
KMV
Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
schließen
Reifengröße schließen
reifenbreite
Die Reifenbreite gibt die Breite des Reifens in Millimetern an.
EU-Reifenlabel
Reifenhöhe
Die Reifenhöhe, auch als Querschnittsverhältnis bezeichnet, beschreibt das Höhen-Breiten-Verhältnis des Reifens in Prozent.
EU-Reifenlabel
Zoll
Der Felgendurchmesser ist in Zoll angegeben und stimmt mit dem Innendurchmesser des Reifens überein.
EU-Reifenlabel
Traglastindex schließen schließen
Der Lastindex, auch Tragfähigkeitsindex genannt, beschreibt die Belastbarkeit des Reifens. Der Index stellt dabei eine Kennziffer dar, die jeweils einer Radlast in Kilogramm zugeordnet wird.
Traglastindex
Geschwindigkeitsindex schließen schließen
Bei dem Geschwindigkeitsindex handelt es sich um Maximalgeschwindigkeit, für die die Reifen ausgelegt sind. Dargestellt wird dieser Index als Buchstabenkürzel am Ende der Reifenkennung.
Geschwindigkeitsindex
M+S schließen schließen
"M+S" steht für "Matsch und Schnee" und ist eine Reifenkennzeichnung für Winterreifen. Reifen mit dieser Kennzeichnung eignen sich entweder für winterliche Straßenverhältnisse oder haben eine Geländeeignung. Es bedeutet aber nicht, dass der Reifen über spezielle Wintereigenschaften verfügt, wie bei den geprüften Reifen mit dem Schneeflockensymbol.
M+S
Alpine schließen schließen
Das Alpine-Symbol wird auch als 3PMSF-Symbol bezeichnet und steht für "Three-Peak Mountain Snowflake". Es zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Ab dem 1. Januar 2018 müssen neue Reifen dieses Symbol tragen, um als wintertauglich zu gelten. Egal, ob es sich um Ganzjahres- oder Winterreifen handelt, mit dieser Kennzeichnung ist im Winter der volle Versicherungsschutz gewährleistet.
Schneeflockensymbol
Runflat schließen schließen
Runflat-Reifen sind speziell entwickelte Reifen, die auch bei einer Reifenpanne für eine kurze Strecke fahrbar bleiben, ohne dass der Reifen sofort platzt. Sie haben verstärkte Seitenwände, die dem Gewicht des Fahrzeugs auch ohne Luft standhalten können.
Runflat
Reifen mit OE-Kennung schließen schließen
Die OE Kennung auf einem Reifen steht für "Original Equipment" Kennung und gibt an, dass dieser Reifen von einem Hersteller speziell für die Erstausrüstung eines bestimmten Fahrzeugmodells produziert wurde. Die OE-Kennung besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen, die Informationen über die Größe, das Profil und die Tragfähigkeit des Reifens liefern. OE-Reifen können jedoch auch uneingeschränkt auf anderen Fahrzeugen verwendet werden.
Reifen mit OE-Kennung
Reifengröße schließen
VA 215/75 R16 - HA 215/75 R16 Eintragungsfrei (ABE) Eintragungsfrei (ABE)
Traglast schließen
Geschwindigkeit schließen
Hersteller schließen
Alle
Kategorie schließen
Alle
Premium
Preistipp
Budget
Sortierung schließen
Standardsortierung
Hersteller aufsteigend
Hersteller absteigend
Nassgriff aufsteigend
Nassgriff absteigend
Rollwiderstand aufsteigend
Rollwiderstand absteigend
Rollgeräusch aufsteigend
Rollgeräusch absteigend
Preis aufsteigend
Preis absteigend
Komplettrad
Weitere Informationen
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Wir sorgen für deine Sicherheit

Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.

Wir haben einen Vorrat angelegt

In unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.

Den passenden Reifen dazu

Im Felgenshop bieten wir dir nicht nur Leichtmetallräder, sondern auch Reifen. So kannst du direkt Kompletträder für Sommer, Winter oder das ganze Jahr kaufen. Dabei hast du eine Auswahl aus knapp 20 renommierten Reifenmarken.

Wir bringen dein Rad ins Gleichgewicht

In unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.

komplettrad-2
Marke
AUTEC
Bezeichnung
AUTEC Quantro
Design
Quantro
Farbe
schwarz
Oberfläche
glossy poliert
Bauart
1-teilig
Gewicht
10,3
Unsere Artikel ID
14071091
Größe vorne
6.50x 16" ET66
Größe hinten
6.50x 16" ET66
Lochkreis
5/118.00
EAN / GTIN
4250325725225
Hersteller-Nr.
Q6516665103611
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