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Muss ich meine Felgen eintragen lassen? Alles über ABE, ECE & Teilegutachten

Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Viele stellen sich beim Felgen-Kauf die Frage: „Muss ich meine Felgen eintragen lassen?“ Ob, das hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig dabei: Um welches Felgen-Gutachten handelt es sich? Unterschieden wird zwischen ECE, ABE & Teilegutachten. Zählt dein Fahrzeug im Gutachten nicht zu den genehmigten Fahrzeugtypen, dann ist eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich.☝️

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 Zusammenfassung auf einem Blick:

❇️ ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis):

  • Eintragungsfrei bei Serienzustand, Auflagen beachten.
  • A01-Hinweis erfordert Eintragung.

❇️ ECE-Typengenehmigung:

  • Europaweit gültige ABE mit Fahrzeug- und Reifenauflagen.
  • Bei Nichterfüllung ist Eintragung nötig.

❇️ Teilegutachten:

  • Erlaubt eine Montage auf andere Dimensionen.
  • Betriebserlaubnis erlischt bis zur Eintragung.

❇️ Einzelabnahme:

  • Für Felgen ohne ABE oder Teilegutachten.
  • Kostspielig, Vergleichsgutachten verbessern Chancen.

❇️ Festigkeitsgutachten:

  • Bestätigt Belastungsfestigkeit der Felge.
  • Einzelabnahme bei Materialgutachten nötig.

❇️ Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Bestätigt Fahrsicherheit bei Umbauten.
  • Wichtig bei Reifenwechsel in nicht serienmäßiger Größe.

ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme für euch erklärt

Beim Verbauen von Zubehör-Teilen an deinem Wagen bedarf es einer Bescheinigung. Letztere sagt aus, ob die Änderung genehmigt sind und gleichzeitig die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet ist.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten von Felgen-Gutachten für deine Schmuckstücke. Aber was genau war denn jetzt noch mal eine ABE und was unterscheidet sie vom Teilegutachten? Dazu erklären wir dir (auch mit Video▶️), was es eigentlich genau auf sich hat mit den unterschiedlichen Gutachten.


Muss ich meine Felgen eintragen lassen? Inhaltsverzeichnis:


Muss ich meine Felgen eintragen lassen- ABE, Teilegutachten, ECE und Einzelabnahme für euch erklärt.jpg
Seat Leon FR mit Felgen von OZ Racing: Superturismo 8,5×20 Zoll Silber

1. Wie finde ich das passende Gutachten? – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

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ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis gemäß §22 StVZO

Eine Felge mit ABE ist die einfachste Lösung. Die ABE ist im Prinzip ein Prüfbericht 📑, in dem alle Fahrzeuge, für die er gilt, aufgeführt sind.

Ist das Fahrzeug in der ABE der entsprechenden Felge aufgeführt, darf diese i. d. R. problemlos verbaut werden. Wichtig ist hier, dass du die Auflagen und Hinweise aus der ABE erfüllst!

Oft gelten die Felgen als eintragungsfrei, solange das Fahrzeug im Serienzustand ist. Außerdem handelt es sich bei Felgen oder Radkombinationen inklusive ABE, normalerweise um Dimensionen der Serien-Alufelgen.

Die Reifengröße sollte der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen. Das heißt, dass zwar die Optik der Felge geändert wird, nicht jedoch die anderen Werte – wie beispielsweise Breite und Einpresstiefe (ET)!

Die Auflage A01 ist ein Hinweis, dass du zum TÜV musst, um deine Felgen eintragen zu lassen.

Die Auflage A01 ist ein Hinweis, dass du zum TÜV musst, um deine Felgen eintragen zu lassen.

ABE und Änderungsabnahme

Manche Felgen sind trotz Allgemeiner Betriebserlaubnis nur in Verbindung mit einer Änderungsabnahme gültig. Letztere kommt als Vermerk in die ABE durch das Kürzel A01.

Unbedingt mitführen: Du solltest darauf achten, sobald das Zubehör verbaut (und gegebenenfalls von TÜV oder DEKRA geprüft) wurde, das Dokument der ABE wie den Fahrzeugschein mitzuführen. Alternativ kann die Änderung auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.


2. Wie lese ich ein Gutachten? – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

So liest du die Auflagen im Gutachten, um deine Felgen eintragen zu lassen.
So liest du die Auflagen im Gutachten, um deine Felgen eintragen zu lassen.

Schauen wir uns in diesem Gutachten für die wintergeeignete V-Speiche CMS C22 doch den 1er BMW E87 einmal an. Neben den reifenbezogenen Vorgaben gibt es in einem Gutachten auch immer Auflagen und Hinweise, die für alle möglichen Reifenvariationen gelten. Hier finden wir sie in der rechten Spalte und in Rot markiert. Am Ende des Gutachtens gibt es eine Liste aller genutzten Kürzel und ihrer Erklärungen.

Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Diese Abkürzungen sind in jedem Gutachten gleich. Das heißt, A07 bedeutet nicht nur in unserem Beispiel, dass die Serienschrauben bei der Befestigung des Rades Pflicht sind, sondern hat auch in jedem anderen Gutachten diese Bedeutung.

In den Anlagen zum Gutachten können wir nachschlagen, was genau wir erfüllen müssen, um die Felge an unserem 1er BMW🚗 fahren zu dürfen.

Das zweite Bild zeigt einen Ausschnitt aus den Anlagen, auf dem einige relevanten Vorgaben markiert sind. Wir sehen, dass es sich um relativ leicht zu erfüllende Dinge handelt. So sind zum Beispiel keine Umbauarbeiten am Auto vonnöten.


3. Europaweite EG- / ECE-Typengenehmigung

Auch eine ECE enthält Auflagen. Wenn du diese nicht erfüllst, musst du deine Felgen eintragen lassen.

Auch eine ECE enthält Auflagen. Wenn du diese nicht erfüllst, musst du deine Felgen eintragen lassen.

Die EG-Typengenehmigung ist das, was man eine „europaweit geltende ABE“ nennen könnte. Liegt Letztere für eine Felge vor, ist diese in allen Mitgliedsstaaten der EU zugelassen. Im Prüfungsverfahren zur Erteilung der EG wird der Artikel von einem technischen Dienst auf Regelkonformität überprüft. Anschließend muss ein Qualitätsmanagement-System (z.B ISO 9001) nachgewiesen werden, um sicherzustellen, dass es bei der Produktion keine Abweichung vom Typmuster gibt.

Seit 1997 gibt es auch für nicht-europäische Staaten die Möglichkeit, dem Abkommen beizutreten. Bereits 63 Länder zählen zu diesen genehmigenden Ländern.[1] Felgen mit einer ECE können in diesen Ländern ohne Eintragung montiert werden.

Bedenke: Es gibt auch bei einer ECE entsprechende Vorgaben zum Fahrzeug und Reifen.


4. Teilegutachten gemäß §19(3) StVZO

Ist ein Teilegutachten vorhanden, musst du deine Felgen eintragen lassen.

Ist ein Teilegutachten vorhanden, musst du deine Felgen eintragen lassen.

Auch das Teilegutachten ist ein Prüfbericht und Teil jeder ABE. Im Gegensatz zu dieser ist es aber auch zu Felgen erhältlich, die eine Änderung auf andere Dimensionen erlauben. Somit besteht die Möglichkeit, dass innerhalb eines gewissen Rahmens Durchmesser, ET und Breite variieren.

Es enthält genaue Auflagen zum Umbau des Fahrzeuges. Anschließend erlischt die Betriebserlaubnis allerdings bis zur Eintragung durch TÜV oder DEKRA.

Man darf also, sobald die Modifikation stattgefunden hat, nur direkt zum TÜV. Entspricht die Änderung anschließend den Auflagen des TÜV-Gutachters, erstellt dieser nach Auflage A02 eine Bescheinigung, anhand der die Modifikation von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

5. Einzelabnahme gemäß §21 StVZO

Bei Umbauten mit speziellen Felgen, für die weder ABE noch Teilegutachten vorhanden sind, kann man sein Glück🍀 mit einer Einzelabnahme versuchen. Besonders bei Alus der Extraklasse aus dem Hause Vossen, Schmidt Revolution, Rotiform etc. kann dir das passieren.

Diese können nur Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen und das kann kostspielig werden. Zu bedenken ist neben den Kosten auch, dass es im schlimmsten Fall dazu kommen kann, dass die Eintragung nicht möglich ist.

Tipp: Hier ist es zu empfehlen, vor dem Kauf Informationen beim TÜV einzuholen, wie die Chancen für eine Genehmigung stehen.

Strategie zur Vorführung: Finde ein Vergleichsgutachten! Nimmt man dies mit zur Prüfstelle, wird es bei der Felgeneintragung vermutlich keine Probleme geben.

Eine Einzelabnahme kann übrigens auch trotz ABE oder Teilegutachten nötig werden. Nämlich dann, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet.


6. Festigkeitsgutachten – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Ein Festigkeitsgutachten bestätigt, dass die Alufelge stabil ist. Du kannst diese Felgen eintragen lassen.

Letzteres sagt etwas über die Festigkeit der Felge aus. Sie wird in einer vom KBA anerkannten Prüfstelle einer Festigkeitsprüfung unterzogen. Diese besteht darin, dass sich eine extreme Belastung auf die Leichtmetallfelge auswirkt. Wenn während dieser Tests alle Werte innerhalb des vorgegebenen Grenzbereichs liegen, erhält die Alufelge das Gutachten.

Kurzum:  Ein Festigkeitsgutachten sagt aus, dass die Felge den Belastungen im Gebrauch, standhält.

Bei Felgen, die ausschließlich ein Materialgutachten haben, ist logischerweise eine Vorführung bei einem Prüfer nötig. Wie ihr auf dem Bild seht, findet ihr im Festigkeitsgutachten Informationen über die geprüften Räder.

Nicht zu finden wie in ABE und Teilegutachten: Informationen über unterschiedliche Autos.


7. Unbedenklichkeitsbescheinigung – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ist notwendig für Umbauten oder Umrüstungen, die potenziell die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Oft ist dies zum Beispiel beim Umstieg auf Reifen in einer nicht serienmäßigen Größe der Fall.

Zu Felgen gibt es immer auch ein Gutachten bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. In diesem steht, welche Reifen (Durchmesser, Flankenhöhe, Breite) zugelassen sind. Andere Reifen können zwar passen, sind aber nicht erlaubt, da die Belastung zu hoch wäre. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller bestätigt, dass er die Fahrsicherheit durch diesen Umbau nicht als gefährdet sieht. Werden die Auflagen (insofern vorhanden) erfüllt und es gibt auch keine Einwände vonseiten des Prüfers, kann die Eintragung erfolgen.

Immer gut informiert sein

Wichtig: sich unbedingt vor dem Kauf zu informieren! Welche Gutachten sind für die Felge vorhanden?

Gleichzeitig gilt: einen Blick ins Gutachten zu werfen, um eventuelle Auflagen zu überprüfen. Denn nicht jede Felge, die mit ABE kommt, ist automatisch auch ohne Eintragung zugelassen. Hier gilt: Lieber einmal mehr gucken! Denn sobald eine Felge eingetragen werden müsste, dies aber nicht passiert, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Und hält dich so die Polizei an, dann heißt es Strafe zahlen. Und das nicht zu knapp – bis zu 100€ und 1 Punkt in Flensburg kostet der Spaß.

Außerdem solltet ihr genau darauf achten, dass ihr das passende Gutachten für euer Auto betrachtet, denn oft werden Auflagen für Modelle ab einem bestimmten Baudatum geändert, so zum Beispiel in dieser ABE:

Unterschiedliche Baujahre bedeuten oft unterschiedliche Auflagen.

In dieser ABE finden wir für den 1er BMW E87 zwei Einträge.

Der zweite von ihnen bezieht sich auf alle Modelle der Reihe ab dem Facelift 2007.

Wie ihr sehen könnt, sind die Auflagen fast identisch. Dennoch gilt: Aufpassen! In diesem Fall wurden nur einige der reifenbezogenen Auflagen verändert. So darf die Felge in 16 Zoll in Verbindung mit Reifen der Größe 205/55 auf dem 1er-Facelift nur noch unter Berücksichtigung der Auflagen A01 und K1a gefahren werden.

Wie schon im Zusammenhang mit der ABE erwähnt, ist A01 ein sehr häufig genutzter Zusatz, der vorschreibt, dass die Änderung am KFZ sofort einer Prüforganisation vorgeführt werden muss. K1a bezieht sich auf die Radabdeckung, die hier gegebenenfalls an die Radbreite angepasst werden muss.

Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Sollte euer Fahrzeug sich nicht mehr im Serienzustand befinden, dann bedenkt, dass die Kombination der verbauten Zubehörteile vom TÜV als sicher eingestuft werden muss. Informiert euch rechtzeitig über die Gutachten und Auflagen zu eurer Wunschfelge.

Sind noch Fragen offen? Kein Problem. Unser kompetenter Service hilft euch gerne weiter. Schreibt einfach eine Mail an service@felgenshop.de.

Auf der Suche nach neuen Schmuckstücken der Extraklasse für deinen Wagen? Wer keine Lust auf Stress hat, gibt im Felgenshop einfach sein Fahrzeug ein und setzt den Filter entsprechend auf „Nur eintragungsfreie Felgen anzeigen!“ So gelangst du ausschließlich zu eintragungsfreien Alus. Wer keinen Stress mit der Prüforganisation hat, der kann auch die schneidigen Alufelgen von Vossen, Schmidt Revolution und Rotiform etc. wählen und sich ans Abenteuer machen, die neuen Felgen eintragen zu lassen!


8. In nur 3 Schritten: So findest du eintragungsfreie Felgen für dein Auto – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Du hast Lust bekommen, dein Fahrzeug mit Alufelgen zu individualisieren? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir zeigen dir, wie du in nur 3 Schritten zu deinen eintragungsfreien Alus kommst.

1. Gehe in den Felgenshop und wähle dein Fahrzeug aus

Das geht ganz einfach. Entweder Hersteller, Modell und Motor angeben oder den Wagen über HSN und TSN identifizieren lassen. (Die Angaben findest du im Fahrzeugschein.)

Muss ich meine Felgen eintragen lassen?`Diese eintragungsfreien Alufelgen für dein Auto haben wir im Sortiment! Muss ich meine Felgen eintragen lassen?`Diese eintragungsfreien Alufelgen für dein Auto haben wir im Sortiment!

2. Auf der Artikelübersicht den Gutachten-Filter auf Eintragungsfrei stellen – Muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Wir filtern die Felgen so, dass du nur die Räder siehst, die dir wirklich keine Arbeit machen. Der Filter „nur eintragungsfreie Felgen anzeigen“ ist voreingestellt. Mit anderen Worten: einfach montieren und losfahren – kein TÜV, keine Änderung der Fahrzeugpapiere.

Muss ich meine Felgen eintragen lassen - Screenshot Felgenshop für eintragungsfreie Alufelgen

3. Deine Traumfelgen finden und bestellen

Such dir aus der Liste einfach die passenden Leichtmetallfelgen aus. Finde anschließend kompatible Reifen, erstelle deine neuen Kompletträder und schon kann es losgehen!

Finde jetzt eintragungsfreie Felgen für dein Auto!



9. Hinweise:

  • Vor Kauf gut informieren, passendes Gutachten prüfen.
  • Fehlende Eintragung kann Strafen und Punkte zur Folge haben.
  • Prüforganisation bei Modifikationen informieren.
  • Originalzustand sichert TÜV-Bewertung.
  • Bei Fragen den Service kontaktieren.

[1]https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen


Natürlich haben wir für euch auch Artikel zu vielen anderen spannenden Themen. Schau doch mal hier vorbei:


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Über den Autor/Herausgeber

Zu Vivien Pörksen

Vivien ist Content Creator bei DF Automotive und Auto-Enthusiastin.
Vivien Pörksen ist seit 2015 bei DF Automotive in der Redaktion tätig. Die automobile Begeisterung zeigt sich dabei in eigenen Fahrzeugen und Erfahrung als ehemalige Angestellte einer bekannten Waschstraßen-Kette.

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